Prüfungsordnung
HIER DOWNLOADENErläuterungen zum Prüfungsprogramm
Das Prüfungsprogramm für die offene Stilrichtung ist ein neuer Entwurf, mit dem verschiedene Zielgruppen und Entwicklungsstufen (Kinder-Erwachsene) im Deutschen Karate Verband berücksichtigt werden. Es bietet die Möglichkeit der Differenzierung, durch ein Kinderprüfungsprogramm, auf der Grundlage des „Multimedia-Karate“ und ein Erwachsenenprüfungsprogramm mit einem Pflichtteil und mehreren Wahlteilen.
Im stilrichtungsübergreifenden Prüfungsprogramm wird die Kata als grundlegendes Element im Karate betrachtet. Das Üben der Kata dient zum Erlernen der zentralen Bewegungs- und Technikmuster. Die Wahlteile ergänzen dieses wichtige Element, um den heutigen Anforderungen, die an unseren Sport gestellt werden, gerecht zu werden. Hierzu gehört ein
methodischer sinnvoller langfristiger Aufbau im Kumite, der eine grundlegende Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme im Wettkampfsport ist, ebenso wie die Selbstverteidigung, die als weiteres wichtiges Element des Karate wieder in das Prüfungsprogramm hinzugenommen wurde. Hier wurde auf eine sinnvolle Abfolge von festgelegten zu freien Angriffen und von einfachen zu komplexen Aufgaben geachtet.
Die Prüfung besteht aus einem Pflichtteil mit der Vorführung der Kata und Techniken aus der Kata in Kihonform. Im Anschluss daran muss ein Wahlteil gezeigt werden. Dieser wird in der Unterstufe vom Trainer festgelegt. In der Mittelstufe bestimmte der Prüfling in Absprache mit dem Trainer den Wahlteil. In der Oberstufe legt der Prüfling den Wahlteil selbst fest.
Zur Dan-Prüfung kann der Prüfling einen Partner mitbringen. Gegebenenfalls sind die Techniken erst langsam und dann schnell zu zeigen. Zum 3. Dan wird im Wahlteil Katabunkai die dritte Kata vom Prüfer gewählt.
Pflichtteil Kata/Kihon aus Kata
In dem Pflichtteil wird die Kata der jeweiligen Stilrichtung, entsprechend der Graduierung gezeigt. Anschließend bestimmt der Prüfer Einzeltechniken und/oder Kombinationen aus der Kata, die dann vom Prüfling gezeigt werden.
Wahlteil
- Katabunkai
Im Katabunkai sind Einzeltechniken, Kombinationen oder Sequenzen (zusammenhängende Abschnitte) aus der Kata in Anwendung mit Partner zu zeigen. Diese werden vom Prüfer bestimmt!
- Kumite
Im Kumite ist die wettkampfmäßige Ausführung der Karatetechniken gefordert. In der Unterstufe erfolgt die Ausführung aus dem festen Stand. Ab der Mittelstufe aus dem Steppen. Alle Kumitetechniken werden am Partner gezeigt! Die aufgeführten Techniken müssen gezeigt werden. Ab dem 6. Kyu ist die Abwehr/Kontertechnik frei.
Das Wettkampf-Shiai ab dem 5.Kyu (Blaugurt) erfolgt nach den gültigen Wettkampfregeln. (Faustschutz/ Zahnschutz/ etc.) Ab 1. Dan muss der Prüfling auch als Kampfrichter fungieren! Kenntnis der Wettkampfregeln in
Theorie und Praxis
- Selbstverteidigung
In der Selbstverteidigung müssen Abwehrtechniken gegen verschieden Angriffe mit Partner gezeigt werden. Es sollten dabei auch Techniken aus der im Pflichtteil gezeigten Kata zum Einsatz kommen. Auf die Verhältnismäßigkeit ist zu achten!


















