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Wartezeiten


Nach der Prüfungsordnung des Deutschen Karate Verbandes e.V. beträgt bei Jugendlichen und Erwachsenen die minimale Vorbereitungszeit bis zur nächsten Prüfung im SHOTOKAN KARATE - DO:


Prüfung zum 9. KYU:keine Wartezeit nach Ausstellung des Mitgliedsausweises
Prüfung zum 8. KYU:mindestens 3  Monate Vorbereitungszeit seit der letzten Prüfung
Prüfung zum 7. KYU:mindestens 3  Monate Vorbereitungszeit seit der letzten Prüfung
Prüfung zum 6. KYU:mindestens 3  Monate Vorbereitungszeit seit der letzten Prüfung
Prüfung zum 5. KYU:mindestens 4  Monate Vorbereitungszeit seit der letzten Prüfung
Prüfung zum 4. KYU:mindestens 4  Monate Vorbereitungszeit seit der letzten Prüfung
Prüfung zum 3. KYU:mindestens 4  Monate Vorbereitungszeit seit der letzten Prüfung
Prüfung zum 2. KYU:mindestens 4  Monate Vorbereitungszeit seit der letzten Prüfung
Prüfung zum 1. KYU:mindestens 4  Monate Vorbereitungszeit seit der letzten Prüfung
Prüfung zum 1. DAN:mindestens 12 Monate Vorbereitungszeit seit der letzten Prüfung
Prüfung zum 2. DAN:mindestens 24 Monate Vorbereitungszeit seit der letzten Prüfung
Prüfung zum 3. DAN:mindestens 36 Monate Vorbereitungszeit seit der letzten Prüfung

Eine Unterschreitung der minimalen Vorbereitungszeiten bis zur nächsten Prüfung für Erwachsene ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine nicht bestandene Prüfung bei Erwachsenen kann erst frühestens nach einem Monat wiederholt werden.





 
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