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Regeln Verbotenes


Verbotenes Verhalten

Es gibt zwei Kategorien für verbotenes Verhalten. Kategorie 1 und 2.



Kategorie 1:
  1. Techniken mit exzessivem Kontakt unter Beachtung der angegriffenen Zielregion und Techniken mit Kontakt zur Kehle.
  2. Angriffe auf Arme oder Beine, Leiste, Gelenke oder Spann.
  3. Angriffe zum Gesicht mit offener Handtechnik (Teisho/Nukite).
  4. Gefährliche oder verbotene Wurftechniken.

Kategorie 2:
  1. Vortäuschen oder übertreiben einer Verletzung
  2. Wiederholtes verlassen der Kampffläche ( JOGAI )
  3. Selbstgefährdung, durch nachlassen im eigenem Verhalten und sich so einer Verletzung durch den Gegner auszusetzen, oder das Fehlen adäquater Maßnahmen zur Selbstverteidigung ( MUBOBI ).
  4. Vermeiden eines Kampfes im Sinne von >dem Gegner keine Gelegenheit geben zu punkten. 
  5. Klammern, ringen, drücken oder fassen ohne einen Wurf oder eine Technik zu versuchen.
  6. Techniken, die auf Grund ihrer Natur für die Sicherheit des Gegners nicht kontrolliert werden können und gefährliche und unkontrollierte Angriffe.
  7. Angriffe mit dem Kopf, den Knien oder den Ellbogen.
  8. Sprechen zum, oder anstacheln des Gegners, sich der Befehle des Hauptkampfrichters widersetzen, unflätiges Benehmen gegenüber dem Kampfgericht oder andere Verletzungen der Etikette.



Erklärung:
I. Der Karatewettkampf ist ein Sport und daher sind einige der gefährlichsten Techniken verboten. Dennoch müssen alle Techniken kontrolliert ausgeführt werden. Trainierte Wettkämpfer können relativ starke Schläge auf die Muskulatur, z.B. auf den Bauch, kompensieren. Doch Fakt bleibt, dass Kopf, Gesicht, Genick, Leisten und Gelenke leicht verletzbar sind. Daher müssen alle Techniken bestraft werden, die eine Verletzung verursachen, außer, dass sie sich der Kämpfer selbst zufügt. Die Wettkämpfer müssen alle Techniken mit Kontrolle und guter Form ausführen. Können sie dies nicht, müssen sie ungeachtet der benutzten Technik verwarnt, oder bestraft werden.


Kontakt zum Gesicht – Senioren und Junioren
Bei Senioren und Junioren sind nicht verletzende, leichte, kontrollierte „Berührungen“ zum Gesicht, Kopf und Nacken erlaubt (nicht jedoch zum Kehlkopf). Wird ein Kontakt vom Kampfrichter für zu hart erachtet, der Wettkämpfer jedoch durch den Kontakt nicht beeinträchtigt, so kann eine Verwarnung ( CHUKOKU ) gegeben werden. Ein zweiter Kontakt unter den gleichen Bedingungen wird mit KEIKOKU und IPPON ( ein Punkt) für den Gegner bestraft. Ein dritter Angriff erhält HANSOKU CHUI und NIHON ( zwei Punkte) für den verletzten Gegner. Ein weiterer Angriff
führt zu Disqualifikation durch HANSOKU.


Kontakt zum Gesicht - Jugend
III. Bei Jugend-Wettkämpfen müssen alle Fausttechniken zum Kopf, Gesicht und zur Kehle unter absoluter Kontrolle ausgeführt werden. Berührt der Faustschützer den Gegner in diesen Bereichen, dürfen die Kampfrichter keine Wertung vergeben. Fußtechniken zum Kopf, Gesicht und zum Hals dürfen höchstens mit "Hautkontakt" ausgeführt werden. In den Fällen, wo mit Techniken ein leichter Kontakt, der über eine "Faustschutz-" oder "Haut-Berührung" hinausgeht, zustande kommt, müssen die Kampfrichter eine Verwarnung oder eine Strafe vergeben. Jede Technik, die eine, wenn auch kleinste Verletzung des Kopfes, des Gesichts oder des Halses verursacht, wird mit Verwarnung oder Strafe geahndet, es sei denn, die Verletzung wird durch den Verletzten selbst verursacht.


Verletzte Wettkämpfer
Der Hauptkampfrichter muss einen verletzten Wettkämpfer ununterbrochen beobachten. Eine kurze Wartezeit vor Erteilung des Schiedsspruchs erlaubt eine eventuelle Entwicklung von Symptomen wie z.B. das Nasenbluten. Durch genaue Beobachtung wird ebenfalls jeder Versuch eines Wettkämpfers sichtbar, eine leichte Verletzung zu verschlimmern, um einen taktischen Vorteil zu gewinnen. Solche Beispiele sind u.a. heftiges Schnäuzen durch eine verletzte Nase, oder heftiges Reiben des Gesichts um eine Rötung hervorzurufen


Verletzungen bereits vor dem Kampf
Bereits vor dem Kampf existierende Verletzungen können Symptome hervorrufen, die weit über eine verhältnismäßige Reaktion auf einen erfolgten Kontakt gehen. Hauptkampfrichter müssen hierauf achten, wenn sie Strafen für scheinbar exzessiven Kontakt erwägen. Vor Beginn eines Kampfes oder Wettkampfes muss der Mattenchef die Startkarten nach medizinischen Befunden untersuchen und sich der Kampffähigkeit aller Wettkämpfer vergewissern. Der Hauptkampfrichter muss ebenfalls informiert werden, wenn ein Wettkämpfer wegen einer Verletzung behandelt wurde


Übertreibungen
Kämpfer, die einen leichten Kontakt übertreiben in dem sie z.B. das Gesicht halten, herumstolpern oder unnötig hinfallen, mit dem Bemühen, dass der Hauptkampfrichterden Gegner bestraft, müssen unverzüglich verwarnt oder bestraft werden.


Vortäuschung einer Verletzung
Die Vortäuschung einer Verletzung ist ein schwerer Regelverstoß. Die Übertreibung einer bereits existierenden Verletzung ist ein weniger schwerwiegender Verstoß. SHIKKAKU wird einem Wettkämpfer erteilt, der eine Verletzung vortäuscht, z.B. wenn ein Wettkämpfer zusammenbricht und sich auf dem Boden herumwälzt, ohne dass dieses Verhalten durch den Befund des Arztes unterstützt wird. Eine Verwarnung oder Strafe soll für die Übertreibung einer Verletzung erteilt werden


Wurftechniken
Wurftechniken werden in zwei Kategorien unterteilt: die etablierten "konventionellen" Karate-Beinfegetechniken wie de ashi barai, ko uchi gari, kani waza usw., bei denen der Gegner aus dem Gleichgewicht gefegt oder geworfen wird, ohne festgehalten zu werden und Würfe, bei denen der Gegner während der Ausführung angefasst oder festgehalten werden muss. Der Drehpunkt des Wurfes darf nicht über Hüfthöhe hinausreichen und der Gegner muss während des gesamten Wurfes festgehalten werden, damit eine sichere Landung erfolgen kann. Würfe über die Schulter wie seio
nage, kata guruma usw. sind ausdrücklich verboten. Ebenfalls verboten sind Würfe bei dem der Werfer zuerst zu Boden geht wie z.B. tomoe nage, sumi gaeshi usw. Sollte ein Gegner eine Verletzung in Folge eines Wurfs erleiden, werden die Kampfrichter entscheiden, ob eine Strafe erfolgen soll.


JOGAI
JOGAI bezieht sich auf eine Situation, in der der Fuß oder irgendein anderer Körperteil eines Wettkämpfers den Boden außerhalb der Kampffläche berührt. Eine Ausnahme sind Fälle, in denen ein Wettkämpfer von seinem Gegner aus der Kampffläche geschoben oder geworfen wird.


MUBOBI
MUBOBI ist ein Vergehen, bei dem ein Wettkämpfer ohne Rücksicht auf die eigene persönliche Sicherheit attackiert. Manche Wettkämpfer stürzen sich in eine lange Technik und sind nicht in der Lage, einen Konter zu blocken. Solche offenen Angriffe sind ein Akt von Mubobi und können nicht gewertet werden. Als theatralische Geste drehen sich manche Wettkämpfer unmittelbar nach einem Treffer vom Gegner ab, um ihre Dominanz zur Schau zu stellen und um ihren Treffer zu unterstreichen. Sie lassen ihre Deckung so wie ihre Wachsamkeit dem Gegner gegenüber fallen. Mit dem Wegdrehen verfolgen sie das Ziel, die Aufmerksamkeit des Kampfrichters auf ihre Technik zu lenken. Hier liegt auch ein klarer Fall von Mubobi vor. Sollte der Angreifer einen übermäßigen Kontakt bekommen und/oder eine Verletzung durch eigenes Verschulden erleiden, gibt der HKR für ein Kategorie 2 Vergehen eine Verwarnung oder eine Strafe und der Gegner bekommt keine Strafe.




Strafen

  • VERWARNUNG: wird bei geringen Vergehen oder bei der ersten geringeren ( CHUKOKU ) Regelverletzung ausgesprochen.
  • KEIKOKU: Bei dieser Strafe wird dem Gegner IPPON (ein Punkt) zugesprochen.
  • KEIKOKU wird für geringere Regelverstöße erteilt, nachdem bereits eine Warnung im selben Kampf ausgesprochen worden ist, oder auch für Regelverletzungen, die nicht ernsthaft genug sind, um mit HANSOKU-CHUI bestraft zu werden.
  • HANSOKU-CHUI Bei dieser Strafe erhält der Gegner NIHON (zwei Punkte). HANSOKU-CHUI wird gewöhnlich für Regelverstöße ausgesprochen,für die während des Kampfs bereits KEIKOKU erteilt wurde. HANSOKU CHUI kann auch direkt für schwere Regelverstöße gegeben werden, die nicht HANSOKU verdienen.
  • HANSOKU Diese Strafe erfolgt auf ernsthafte Verstöße, oder nachdem bereits ein HANSOKU-CHUI erteilt worden ist. Bei HANSOKU wird der Wettkämpfer disqualifiziert. In einem Mannschafts-Kampf endet die Begegnung mit 8 : 0. Der gefoulte Kämpfer bekommt 8 Punkte und die Punktezahl seines Gegners wird auf 0 reduziert.
  • SHIKKAKU Hier wird eine Disqualifizierung vom gesamten Turnier, einer Meisterschaft oder einem Kampf ausgesprochen. Um das Strafmaß von SHIKKAKU zu bestimmen, muss das Oberste Kampfgericht befragt werden. SHIKKAKU kann erteilt werden, wenn sich ein Wettkämpfer böswillig verhält oder ein Benehmen zeigt, das dem Prestige und der Ehre des Karate-Do schadet, oder wenn andere Handlungen stattfinden, die Regeln und Geist des Turniers verletzen. In einem Mannschafts-Kampf endet die Begegnung mit 8 : 0. Der gefoulte Kämpfer bekommt 8 Punkte und die Punktezahl seines Gegners wird auf 0 reduziert.



Auszug: Wettkampfregeln Deutscher Karate Verband



 
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